FAQs
Wer braucht die Kieferorthopädie?
Eine kieferorthopädische Behandlung wird benötigt, wenn Zahn- und Kieferfehlstellungen vorliegen. Die Behandlung wird aus funktionellen, als auch ästhetischen Gründen indiziert. Die korrekte Lage der Kiefer zueinander und eine gute Zahnstellung sind die beste Voraussetzung für eine optimale Funktion beim Kauen, Schlucken, Sprechen und für korrekten Mundschluss und Atmung. Schöne Zähne und eine gute Zahnstellung lassen uns unbeschwert lachen und erhöhen das Selbstwertgefühl.
Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?
Die Dauer ist von Fall zu Fall verschieden. Je nach Schwere der Fehlstellung und Alter bei Beginn der Behandlung wird zwischen 6 Monaten und 3 Jahren therapiert. In einzelnen Fällen muss bis zum Abschluss des Kieferwachstums, im Alter von ca. 18 Jahren, eine begleitende, überwachende Behandlung erfolgen.
Wann sollte ich mein Kind zum ersten Mal abklären lassen?
Am besten ist es bei Kindern im Alter von 7 bis 8 Jahren eine erste kieferorthopädische Abklärung durchführen zu lassen. Oft lassen sich Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern einfacher und besser korrigieren.
Ein früher Behandlungsbeginn kann auch bedeuten, dass aufwendigere Massnahmen vermieden werden können. Einzelne Behandlungen brauchen viel Zeit und vor allem genügend Wachstum des Kiefers. Bei einem zu spätem Behandlungsbeginn können die Probleme unter Umständen nicht mehr optimal oder allenfalls nur noch in Kombination mit kieferchirurgischen Massnahmen gelöst werden.
Gibt es auch Kieferorthopädie für Erwachsene?
Zahnbewegungen sind grundsätzlich in jedem Alter möglich. Bei Erwachsenen gibt es komplizierende Faktoren, so zum Beispiel fehlendes Kieferwachstum, Probleme des Zahnfleisch und Knochens um die Zähne oder auch Kronen und Brücken, fehlende und beschädigte Zähne. Auch in solchen Fällen kann eine Behandlung indiziert sein, womöglich mit Anpassungen der Behandlungsart und des Resultats.
Gibt es Alternativen zum „Gartenhag“?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der unsichtbaren bzw. kaum sichtbaren Behandlung. Dazu gehören die Lingualtechnik, bei welcher die Plättchen auf der Innenseite der Zähne geklebt werden oder Aligner, durchsichtige Kunststoffschienen, die abnehmbar sind.
Ist eine kieferorthopädische Behandlung schmerzhaft?
Kieferorthopädische Behandlungen gehören in der Zahnmedizin zu den schmerzärmeren Behandlungen und sind minimal-invasiv. In der Regel wird die durch kieferorthopädische Behandlungen erzeugte Spannung auf den kieferorthopädischen Apparaturen am Anfang als unangenehm empfunden.
Wer bezahlt die kieferothopädische Behandlung?
Die Kostenfrage muss vor dem Behandlungsbeginn in jedem Einzellfall gesondert abgeklärt werden. Allgemeine Informationen können nicht gegeben werden. Meist muss die Behandlung selbst bezahlt werden.
Grundsätzlich werden durch die obligatorische Krankenversicherung (KVG) nur sehr wenige kieferorthopädische Behandlungen übernommen. Private Zusatzversicherungen bieten begrenzte Deckungen an, vor allem dann wenn kein vorbestehendes Leiden vorhanden ist bzw. Kinder bis zu einem gewissen Alter versichert wurden. Schwerwiegende Fälle werden von der Invalidenversicherung (IV) übernommen, allerdings nur bis zum 20. Lebensjahr des Patienten. Auch hier ist immer eine Einzelfallabklärung vorzunehmen.
Was passiert am Ende der kieferorthopädischen Behandlung?
Am Ende jeder kieferorthopädischen Behandlung erfolgt die sogenannte Retention. Die Retention ist eine Stabilisierungsphase, während welcher die Zähne in ihrer neuen Position gehalten werden. Dies erfolgt durch kieferorthopädische Apparturen wie Retainer auf der Innenseite oder Platten. Die Retentionsphase kann unterschiedlich lange dauern. Heute geht die Tendenz in Praxis und Wissenschaft in die Richtung von langen Retentionsphasen.
naef ortho - Praxis für Kieferorthopädie
Dr. med. dent. Fiona Naef Fritschi
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
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nur für Notfälle
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Taxpunktwert alter Tarif: CHF 3.45
Dentotar ab 01.01.2018: CHF 1.00